Auf Grund der hohen Waldbrandgefahr hat die Bezirkshauptmannschaft SBG Umgebung mit sofortiger Wirkung jegliches Feuerentzünden sowie das sowie das Rauchen im Wald und in dessen Gefährdungsbereich verboten.
! ACHTUNG, Verordnung ist bis 31.10.2018 in Kraft!
Verordnung als pdf