Auf Grund der hohen Waldbrandgefahr haben die Bezirkshauptmannschaften mit sofortiger Wirkung jegliches Feuerentzünden (insbesondere das Abbrennen von Feuerwerkskörpern sowie pyrotechnischen Gegenständen) sowie das Rauchen im Wald und in dessen Gefährdungsbereich verboten.
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